Ende Dezember haben die Sozialpartner auf Ersuchen der Regierung Verhandlungen über die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer aufgenommen, und die Regierung hat die Genehmigung der Arbeitslosenversicherung vom Ergebnis dieser neuen Gespräche abhängig gemacht. Ziel ist es, bis Ende März eine Einigung zu erzielen.
"Dies sind sehr wichtige Verhandlungen für die CGT", erklärte der Generalsekretär der CGT auf einer Pressekonferenz.
"Wir fordern ein Ende dieses Krieges gegen die älteren Menschen. Heute befinden wir uns in einer Situation, in der ältere Menschen dreifach bestraft werden", fuhr sie fort und wies darauf hin, dass sie im Rahmen der Rentenreformen "zwei Jahre länger" arbeiten müssen, dass sie die ersten Opfer von Entlassungsplänen sind und dass "die Regierung neue Versäumnisse in Bezug auf die Rechte älterer Menschen bei Arbeitslosigkeit ankündigt".
Die CGT hat 30 Vorschläge unterbreitet, darunter die Einführung einer "Teilzeitregelung für das Ende der beruflichen Laufbahn ohne Lohneinbußen und mit 100-prozentigen Beiträgen" ab dem Alter von 55 Jahren.
Ältere Arbeitnehmer könnten auch "zusätzlichen bezahlten Urlaub" erhalten, wenn "mindestens ein Härtefallkriterium" auf sie zutrifft: "10 (zusätzliche) Tage ab dem 50 Lebensjahr, 15 Tage ab dem 55 Lebensjahr, 20 Tage ab dem 60 Lebensjahr".
Die CGT möchte auch, dass "Arbeitnehmervertretungen wie die CSE in der Lage sind zu überprüfen, dass ältere Arbeitnehmer bei der Beschäftigung nicht diskriminiert werden".
Darüber hinaus muss sie "von der Entlassung älterer Arbeitnehmer abhalten", indem sie beispielsweise das Unternehmen verpflichtet, "die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, die normalerweise bis zum gesetzlichen Rentenalter fällig wären", wenn ein Arbeitnehmer über 50 Jahre entlassen wird.
Um die Beschäftigung zu fördern, schlägt die CGT außerdem vor, "10 % der Jahresarbeitszeit für die Ausbildung" aller Arbeitnehmer vorzusehen und gleichzeitig das Ausbildungsbudget zu erhöhen.
In den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern geht es auch um die Entschädigung älterer Arbeitsloser, die Einrichtung eines universellen Zeitsparkontos (Cetu), den beruflichen Übergang und die Umschulung sowie die berufliche Fluktuation.
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