Um sich auch größere Anschaffungen leisten zu können, arbeiten immer mehr Rentner weiter und erhalten so ein zusätzliches Einkommen zu ihrer Rente. Allerdings ist es wichtig, die Grenzen des Zuverdienstes zu beachten.
Die gute Nachricht: Ja, Rentnerinnen und Rentner dürfen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen Sie Ihre Beschäftigung dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger melden. Unabhängig davon, wie alt Sie sind, müssen Sie auch Ihr Einkommen versteuern, es sei denn, es handelt sich um eine Arbeit zum Mindestlohn und Ihr Gesamteinkommen mit Rente liegt über dem steuerfreien Mindestbetrag.
Ab dem 1. Juli 2017 der Hinzuverdienst zur Rente viel flexibler geregelt als bisher. Mit der Einführung der sogenannten flexiblen Rente entfallen feste Hinzuverdienstgrenzen. Stattdessen können Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen des Rentenalters 6.300 Euro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Übersteigt der Verdienst diesen Betrag, wird er zu 40 Prozent die Rente angerechnet. Dies gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.
Die bisherigen strengen Teilrentenhöhen und Verdienstgrenzen sind entfallen. Nach der neuen Regelung haben Rentnerinnen und Rentner alternativ die Möglichkeit, die Höhe ihrer Teilrente von vornherein selbst festzulegen. Sie muss mindestens 10 Prozent Vollrente betragen. Daraus leitet sich dann gleichzeitig auch die individuelle Hinzuverdienstgrenze ab. Ihr Rentenversicherungsträger informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Abwicklung Ihrer Teilrente und des Hinzuverdienstes.
Muss ich auf den Hinzuverdienst Steuern zahlen?
Wer mehr 450 Euro im Monat verdient, ist sozialversicherungspflichtig und muss sein Einkommen versteuern - vorausgesetzt, das Gesamteinkommen (Rente und Hinzuverdienst) liegt über dem steuerfreien Mindestbetrag.
Keine Hinzuverdienstgrenzen, wenn Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht beziehen nun eine Altersrente? Dann können Sie im Prinzip unbegrenzt Ihrer Rente hinzuverdienen. monatliche Rentenzahlung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Sie müssen Ihre Beschäftigung auch nicht an die gesetzliche Rentenversicherung melden. Allerdings müssen Sie Ihren Hinzuverdienst möglicherweise versteuern.
Rente vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, z. B. mit 63 Jahren, erhalten Sie Ihre Rente voller Höhe, bis Ihr jährlicher Hinzuverdienst 6.300 € erreicht. Diese Grenze gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. Sie müssen Ihren Rentenversicherungsträger über Ihre Teilzeitarbeit und Ihren Verdienst informieren.
Was passiert, wenn der Hinzuverdienst höher ist?
Das ist ganz einfach. Wenn der Hinzuverdienst die gesetzliche Grenze von 6.300 Euro Jahr übersteigt, wird ein Betrag von Ihrer Rente abgezogen. Nämlich 40 Prozent Betrages, der uber 6.300 Euro liegt. Je nachdem, wie viel Sie verdient haben, erhalten Sie eine geringere Rente oder gar keine Rente. Sie erhalten zum Beispiel eine Altersrente von 900 € pro Monat, bis Sie das gesetzliche Alter erreicht haben. Darüber hinaus verdienen Sie in Ihrem Beruf weitere 1 400 € pro Monat. Ihr Jahreseinkommen beträgt also 16.800 €. Zieht man den Betrag von 6.300 € (den steuerfreien Mindestbetrag) ab, bleiben noch 10.500 €, also 875 € pro Monat. 40 Prozent davon, also 350 Euro, werden Ihre Rente angerechnet. Sie erhalten also nur eine monatliche (Teil-)Rente 550 Euro.
Ist es möglich, zusätzlich zur Rente unbegrenzt viel zu verdienen?
Nein, denn mit dem Flexirentengesetz hat der Gesetzgeber eine individuelle Hinzuverdienstgrenze eingeführt. Als so genannte Hinzuverdienstgrenze gilt Ihr maximales Einkommen letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der Altersrente. Die in diesem Jahr angesammelten Entgeltpunkte werden mit dem in diesem Fall gültigen monatlichen Koeffizienten multipliziert. Sind die Erwerbsminderungsrente und der Hinzuverdienst größer als dieser Betrag, wird der gesamte 100-prozentige Hinzuverdienst bei der Rentenberechnung angerechnet. Hätten Sie im obigen Beispiel eine individuelle "Hinzuverdienstgrenze" von 1.800 €, würde Ihr Hinzuverdienst zusammen mit Ihrer gekürzten Rente (1.400 € + 550 € = 1.950 €) diesen Betrag um 150 € übersteigen. Ihre bereits gekürzte Rente würde also um weitere 150 € auf 400 € gekürzt werden. Gut zu wissen: Da der monatliche Koeffizient in der Rentenversicherung jedes Jahr steigt, kann auch die "Hinzuverdienstgrenze" entsprechend steigen.
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